06.12.2016
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Baurechtsstreitigkeiten: Hohes Risiko für private Bauherren

Erhebliche Kosten und lange Verfahrensdauer belasten am meisten

Rechtsstreitigkeiten sind für Bauherren eine langwierige, kostspielige und vor allem nervenaufreibende Angelegenheit. Und zudem besonders, wenn (oft aus Kostengründen) eine rechtliche Beratung bei Abschluss der Bauverträge vermieden wurde und der Rechtsanwalt erst später hinzugezogen wird. Eine aktuelle Studie zeigt auf, welche (Kosten-)Risiken mit der Durchführung von Bauvorhaben einhergehen.

Anwaltsgespräch: Prüfung des BauvertragsBild größer anzeigen
Wer seinen Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung vorher von einem Sachverständigen oder Anwalt prüfen lässt, spart sich später hohe Kosten für BaurechtsstreitigkeitenFoto: Bauherren-Schutzbund e.V.

Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern, Generalunternehmern und Baufirmen. Das ist ein Ergebnis der gemeinsamen Untersuchung baurechtlicher Mandate von Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover (IfB). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können sich für private Bauherren erhebliche Kosten ergeben: So liegen die durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bei 1.300 Euro, die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten im Schnitt bei 5.700 Euro. Für eine Gutachtenerstellung muss im Mittel mit 3.800 Euro gerechnet werden. Noch teurer wird ein Selbständiges Beweisverfahren: Hier sind 9.300 Euro zu veranschlagen. Damit sind Baurechtsstreite ein erhebliches Kostenrisiko für private Bauherren. Denn neben den Verfahrenskosten kommt noch der Faktor Zeit hinzu, da Baurechtsstreitigkeiten in der Regel sehr lange dauern.

Baurechtsstreitigkeiten mit Bauträgern am häufigsten
Insgesamt wurden für die Studie 1.344 abgeschlossene baurechtliche Mandate aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Dabei kam es in 42 Prozent der Fälle zu Streitigkeiten mit Bauträgern. Generalunternehmer, also Unternehmer, die als Vertragspartner des Bauherren einen Teil der Bauleistung selbst erbringen und einen Teil an Nachunternehmer vergeben, sowie Generalübernehmer, das sind Vertragspartner, die alle Bauleistungen an Nachunternehmer vergeben und selbst nur das Bauvorhaben koordinieren, waren zu 30 Prozent die Streitgegner. In 18 Prozent der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit Architekten. In den letzten Jahren haben zudem die Streitigkeiten mit Bauträgern und Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern deutlich zugenommen. Denn inzwischen erwerben mehr private Bauherren ihr Eigenheim von einem Bauträger. Dieser bietet nämlich gleich ein Grundstück mit an, das gerade in Ballungsregionen zur Mangelware wird.

Bauvertrag vor Abschluss gründlich prüfen lassen

Die Studienergebnisse sind auch ein Beleg für die derzeit unzureichende Rechtslage für private Bauherren. Experten empfehlen Bauherren, vor Vertragsabschluss den Bauvertrag und die Bau- und Leistungsbeschreibung von Fachleuten gründlich prüfen zu lassen. Nur so kann eine fundierte Risikoabwägung erfolgen und Bauherren ersparen sich Kosten für spätere Baurechtsstreitigkeiten.

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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
 
 
 
 

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