10.12.2018
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Baukindergeld: Erste Frist läuft Ende 2018 ab

Diese Familien müssen bis Ende des Jahres ihren Antrag stellen

Viele Anträge auf Baukindergeld sind schon bei der KfW eingegangen, die meisten von Familien mit einem oder zwei Kindern. Was alle anderen Familien unbedingt beachten sollten: Die erste Antragsfrist für den attraktiven Zuschuss läuft schon Ende 2018 ab! Das betrifft alle Familien, die bis Mitte September in ihr neues Heim gezogen sind.

Baustelle mit zwei Einfamilienhäusern im RohbauBild größer anzeigen

Das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug beantragt werden

Foto: aktion pro eigenheim

Ob Neubau oder Kauf einer gebrauchten Immobilie - grundsätzlich kann der Antrag auf Baukindergeld erst nach dem Einzug in das neue Haus oder die Wohnung gestellt werden. Maximal drei Monate Zeit hat die Familie dann, gerechnet ab dem Datum der Meldebestätigung. Wer seine zuvor gemietete Immobilie kauft, hat ab dem Datum des Kaufvertrags drei Monate Zeit.

Für die ersten Familien läuft die Antragsfrist zum Baukindergeld schon Ende 2018 ab. Das betrifft alle, die unter die Übergangsregelung fallen: Wer sein neues Heim zwischen dem 01.01.2018 und 17.09.2018 bezogen hat, kann seinen Antrag auf Baukindergeld noch bis zum 31.12.2018 bei der KfW-Bank stellen. Das ist ausschließlich online im KfW-Zuschussportal möglich.

Baukindergeld: So stellen Sie den Antrag in 5 Schritten

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Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/baukindergeld-erste-frist-laeuft-ab.php