22.01.2019
mehr zu Baukindergeld
 

Baukindergeld - aktueller Stand im Januar 2019

Antworten der Bundesregierung auf aktuelle Fragen

Seit vier Monaten können Anträge für das KfW-Programm 424 Baukindergeld gestellt werden. Im Bundeshaushalt 2018 sind für diese Ausgabe 262 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung nun Antworten zum aktuellen Stand gegeben.

KinderzimmerBild größer anzeigen

Die meisten Familien, die bisher einen Antrag auf Baukindergeld gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder

Foto: Living Fertighaus GmbH

Anzahl der Anträge auf Baukindergeld bisher
Bis Ende November 2018 wurden mehr als 40.000 Anträge auf Baukindergeld bei der KfW gestellt. Die meisten davon in NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Die wenigsten Anträge gibt es bisher aus Bremen, Berlin und dem Saarland. Die meisten antragstellenden Familien haben ein oder zwei Kinder. Inzwischen haben sich die Antragszahlen konstant bei rund 2.700 Anträgen pro Woche eingependelt.

Bisher deutlich mehr Anträge für den Kauf bestehender Immobilien
Die meisten Anträge auf Baukindergeld wurden bisher für den Kauf einer bestehenden Immobilie gestellt, nur ein Bruchteil der Anträge ist für Neubauten. Das liegt allerdings daran, dass der Zuschuss erst nach dem Einzug beantragt werden kann. Daher wird im kommenden Jahr mit einem Anstieg der Anträge für Neubauten gerechnet. Dann werden diejenigen Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen, die eine Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018 erhalten haben.

Welcher Fördersumme würden die bisher gestellten Anträge entsprechen, wenn alle positiv beschieden würden?
Sofern alle Anträge, die bis zum 30. November 2018 bei der KfW eingegangen sind, zugesagt würden und sich über die gesamte Förderperiode kein Wegfall der Fördervoraussetzungen (Eigentum und Selbstnutzung) bei den Antragstellern ergibt, entspräche dies einer maximalen Fördersumme in Höhe von 851.364.000 Euro.

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Empfehlungen von Verbraucherorganisationen und der KfW, die das Baukindergeld nur dann empfehlen, wenn die Finanzierung des Wohneigentums auch ohne Baukindergeld gesichert ist?
Da das Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt wird, liegt bei Abschluss der Finanzierung im Regelfall noch keine verbindliche Baukindergeld-Zusage vor. Das Baukindergeld kann damit wie andere in der Zukunft liegenden, nicht garantierten Einkommen als Finanzierungsbaustein berücksichtigt werden. Die klare Ausgestaltung der Fördervoraussetzungen minimiert etwaige Risiken.

Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden bisher positiv beschieden?
Die Prüfung der Dokumente zu den vorliegenden Anträgen auf Baukindergeld erfolgt erst ab März 2019.

Ist es möglich, gegen den abschließenden Förderbescheid Rechtsmittel einzulegen?
Ein formalisiertes Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen. Antragsteller und Fördernehmer können bei Streitigkeiten über sie belastende Entscheidungen der KfW die ordentlichen Gerichte anrufen.

Ist es möglich, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, obwohl die zu fördernde Immobilie nicht die erste Wohnimmobilie des Antragstellers ist?
Sofern der Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) über Wohneigentum in Deutschland verfügt, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder das gemäß Bauanzeige frühestmögliche Datum des Baubeginns für die neu erworbene bzw. geschaffene Wohnimmobilie. Für die Förderung mit Baukindergeld ist es förderunschädlich, wenn der Haushalt in der Vergangenheit schon einmal Wohneigentum besessen hat. Es gilt die oben genannte Stichtagsregelung.

mehr zu Baukindergeld
 
 
 
 
Quelle: Deutscher Bundestag
 
 
 
 

Bauforum


Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Bauforum »
 

Video-Tipp

  •  
    Baufinanzierung mit Kindern: Was ist möglich? Video: Hüttig & Rompf AG
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung