09.01.2018

Änderung beim Antragsverfahren für BAFA-Förderung

Zuschuss muss 2018 immer vorher beantragt werden

Wer eine besonders emissionsarme Holzheizung oder eine besonders energieeffiziente Wärmepumpe in seinem Haus installieren lässt, erhält vom BAFA dafür auch im Neubau einen attraktiven Zuschuss. Jetzt wurde die Antragstellung in allen Programmen vereinheitlicht. Seit Anfang 2018 muss der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, das gilt auch beim Heizungstausch in Altbauten.

Neubau mit ErdwärmepumpeBild größer anzeigen

Neubau mit Erdwärmepumpe: Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen werden mit einem BAFA-Zuschuss gefördert

Foto: Bundeverband Wärmepumpe (BWP)

Achtung bei der BAFA-Förderung für das Heizen mit Ernbeuerbaren Energien! Dort wurden 2018 die Antragsbedingungen geändert. Einen BAFA-Zuschuss gibt es im Neubau für besonders emissionsarme Holzheizungen, große Solarthermie-Anlagen (vor allem in Mehrfamilienhäusern) und Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen (mind. 4,5) oder verbesserter Systemeffizienz. Auch Eigentümer eines Altbaus, die die Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen, können beim BAFA einen attraktiven Zuschuss beantragen.

Doch egal ob Neubau oder Altbau - der Antrag für einen Zuschuss muss künftig immer vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden.

Künftig gilt für alle BAFA-Zuschüsse dieses Vorgehen:

  • Erst informieren, Angebot einholen und Förderantrag online beim BAFA stellen,
  • dann den Auftrag an Handwerker vergeben,
  • und nach Inbetriebnahme der Heizung / Solarthermie den Verwendungsnachweis und die geforderten Unterlagen beim BAFA einreichen.
  • Nach Abschluss der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Alle Listen mit den förderfähigen Geräten, weitere Informationen sowie die Online-Antragsformulare finden Bauherren direkt beim BAFA.

 
 
 
Quelle: BAFA / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/aenderung-beim-antragsverfahren-fuer-bafa-foerderung.php