Aufgeheizte Zimmer, tropische Temperaturen unter dem Dach – meist wissen Hausbesitzer erst nach dem ersten heißen Sommer, was sie in punkto sommerlichen Wärmeschutz vorab besser beachtet hätten. Hier einige wichtige Tipps für Ihre Hausplanung, die sich unkompliziert und ohne hohe Zusatzinvestitionen umsetzen lassen.
Die richtige Dämmung von
Dach und Außenwänden spielt für angenehm kühle Temperaturen in den eigenen vier Wänden eine wesentliche Rolle. Hier unterscheiden sich die Dämmmaterialien in der Eigenschaft, wie lange sie den Wärmefluss von außen bremsen. Informationen und fachmännische Beratung erhalten Bauherren bei ihrem Baustoff-Fachhändler vor Ort. Meist können die Dämm-Materialien auch in den Ausstellungen in eingebautem Zustand begutachtet werden. Ist ein Haus gut gedämmt, vermindert sich der Wärmeeintrag der Sonne deutlich. Massives Mauerwerk punktet hier mit seiner Speichermasse natürlich auch gegenüber einer Leichtbauweise. Nächster wichtiger Punkt ist die Auswahl der richtigen Fenster, am besten mit automatisch betriebenen, außenliegenden
Rollläden, die sich bei Sonnenschein dank Sensoren schließen. Wärmeschutzfenster, bevorzugt eine Dreischeiben-Isolierverglasung, leiten die Wärme ebenfalls wesentlich langsamer nach innen und tragen so zu angenehm frischen Wohnverhältnissen bei.
Bauherren sollten sich den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes vorlegen lassenUnd, was viele Bauherren nicht wissen: sommerlicher Wärmeschutz ist nicht nur eine Empfehlung. Sowohl die geltende
Energieeinsparverordnung als auch die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, die in der DIN 4108-2 festgelegt sind besagen, dass die Temperaturen im Wohnhaus an höchstens 10 Prozent der Aufenthaltszeit - präziser an 2,4 Stunden pro Tag - die Grenzwerte überschreiten dürfen. Je nach Sommer-Klimaregion in Deutschland liegen diese Grenzwerte bei 25, 26 und 27 Grad Celsius. Sommerlicher Wärmeschutz ist eine geschuldete Eigenschaft, die auch ohne besondere vertragliche Vereinbarungen zu gewährleisten ist. Bauherren sollten sich darum - außer dem Nachweis des Primärenergiebedarfs ihres Neubaus nach Energieeinsparverordnung - auch den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes vorlegen lassen und auf seine Einhaltung bestehen.
Quelle: bautipps.de/ aktion-pro-eigenheim