Alte Normen zum Schallschutz genügen nicht mehr
In Bauverträgen wird festgelegt, den Schallschutz bei einem Neubau nach DIN 4109 zu bemessen. Doch das ist nur der Mindestwert. Er wird von vielen Bauherren heute nicht mehr als ausreichend gegen die zunehmende Belastung durch Lärm von Straßen und Flughäfen empfunden.
Inzwischen liegt auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor, durch die der Schallschutz nach dieser DIN-Norm als nicht mehr ausreichend beurteilt wird. Das heißt, Bauherren und Hauskäufer haben Anspruch auf wesentlich besseren Schallschutz und sollten darauf achten, dass dies auch im Bauvertrag festgeschrieben wird, damit dem Bauherrn keine Nachteile entstehen.
Für die Zukunft planen
Auch als idyllisch und ruhig geltende Gegenden können später von Lärm betroffen sein und Schallschutz erforderlich machen, denn der Luftverkehr nimmt stetig zu. Und auch eine vielbefahrene Straße in einiger Entfernung ist deutlich zu hören. Vor allem Wände, Fenster und Dach sollten daher beim Hausbau sorgfältig geplant werden.
Schallschutz: Was hilft bei Lärm?
- Außenwände in Massivbauweise: eine massive Lärmschutzwand mit 17,5 cm Wanddicke sorgt bereits für ein Schalldämm-Maß von 50 bis 58 dB
- geprüfte Schallschutz-Fenster der Schallschutzklasse 6 erreichen einen Schalldämm-Maß von über 50 dB. Selbst Schallschutzklasse 3 bringt mit einem Schalldämm-Maß von 35 bis 39 dB
- bei Fluglärm: die bestmögliche Dachdämmung mit hohen Dämmdicken (siehe unten)
Gerade bei Lärm "von oben“ reichen massive Wände nicht. Straßen- und Eisenbahnlärm treffen horizontal aufs Gebäude, doch Fluglärm kommt von oben, hier muss das Hausdach mit gutem Schallschutz ausgestattet sein. Bauherren, die sich vor Fluglärm schützen müssen, sollten ihr Hausdach nach Möglichkeit in Massivbauweise planen (zum Beispiel aus großformatigen Fertigteilen statt Holzkonstruktionen) oder zumindest auf eine sehr gute, schallabsorbierende Dämmung setzen, etwa eine Aufsparrendämmung.
Doch selbst bei einer nachträglichen Sanierung des gesamten Dachaufbaus lässt sich inklusive Schallschutz-Fenster ein Schalldämm-Maß von 45 bis 53 dB erreichen - das Höchstmaß bei geneigten Dächern. Beratung und Informationen finden Sie bei Ihrem Baustofffachhändler vor Ort. Wenn alles gut ausgeführt wird, bleibt der Lärm von Straße und Flughafen künftig draußen.
Quelle: Aktion pro Eigenheim











