Nicht selten ist Lärm ein Streitthema unter Nachbarn und nicht weniger selten landen aus diesem Grund Bauherren mit der Baufirma vor Gericht. Geräusche aus dem Haus der Nachbarn wie Klavierspielen oder Stühle rücken möchte niemand in den eigenen vier Wänden hören. Beim Thema Schallschutz gilt es daher, schon im Bauvertrag mit der Baufirma eindeutige Standards zu definieren.
Dabei sollten sich Bauherren im Bauvertrag nicht auf die Schallschutzbedingungen nach DIN 4109 verlassen, empfiehlt der Bausachverständige Marcel Quent vom Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (VQC). Denn der
Schallschutz nach DIN 4109 stellt lediglich den Mindestschallschutz zum Schutz von unzumutbaren Belästigungen dar. Wenn es im Haus leise ist, wäre zum Beispiel eine Unterhaltung in normaler Lautstärke durch eine Reihenhaustrennwand mit Schallschutz nach DIN 4109 leise zu hören, wenn nicht sogar zu verstehen. Inzwischen haben bereits mehrere Gerichte und der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Schallschutz nach DIN 4109 für Haus und Wohnung nicht ausreichend ist und keinesfalls dem Stand der Technik entspricht.
Gewünschten Schallschutz im Bauvertrag festhaltenMarcel Quent weist darauf hin, dass die Baufirma bei Vereinbarung des Schallschutzes nach DIN 4109 den Bauherren im Vorfeld schriftlich darüber aufklären muss, dass der vereinbarte Schallschutz unter dem Niveau liegt, den der Einsatz aktueller Technik im Haus ermöglichen würde. Bevor der Bauvertrag abgeschlossen ist, sollten Bauherren deshalb abwägen, welcher Schallschutz im eigenen Haus gewünscht und vor allem auch finanzierbar ist. Dabei sollten sie nicht ausschließlich auf technische Regelwerke vertrauen, sondern durch die Baufirma klar definieren lassen, welche Auswirkung der gewählte Schallschutz-Standard tatsächlich auf die Schallübertragung aus dem Haus der Nachbarn hat. Denn es ist wichtig zu wissen, wie hoch die zu erwartende Geräuschbelastung im Haus sein wird. Für Bauherren empfiehlt sich dabei die Beratung durch einen Bausachverständigen, denn nur mit dem richtigen Schallschutz wird das Haus zum Traumhaus, in dem man vom oft hektischen und lauten Alltag abschalten kann.
Quelle: Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.