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Einigung bei Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Für neue Anlagen erhalten Bauherren weniger Solarstrom-Vergütung

Bundestag und Bundesrat haben sich in Sachen Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt: Es bleibt bei der Kürzung der Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaik-Anlagen. Aber es gibt einige Änderungen.
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Photovoltaik-Anlage freut Hausbesitzer
Für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Größe zwischen 10 und 40 kW gibt es sogar höhere Zuschüsse als zunächst vom Bundestag festgelegt
Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Neue Regelungen zur Einspeisevergütung gelten für Photovoltaik-Anlagen, die neu ans Netz gehen, sowie rückwirkend für alle Anlagen, die seit dem 1. April 2012 installiert wurden. Hier haben wir für Sie die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen zusammengefasst:
  • Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung beläuft sich auf 19,50 Cent pro Kilowattstunde. Eine Begrenzung bei der Einspeisung des Solarstroms gibt es dabei nicht.
  • 18,5 Cent/kWh beträgt die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Größe zwischen 10 und 40 kW. Dies bedeutet höhere Zuschüsse als zunächst vom Bundestag festgelegt. Die Einspeisevergütung gilt dabei für maximal 90 Prozent der Jahresstrommenge. Ab dem 1. Januar 2014 wird diese Begrenzung der Jahresstrommenge wirksam.
  • Der Vergütungssatz für größere Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 bis 1.000 kW Leistung liegt bei 16,50 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2014 gilt auch hier die Limitierung der Einspeisevergütung für maximal 90 Prozent des Solarstroms im Jahr.
Quelle: BMU
 
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