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Photovoltaik: Baugenehmigung für Solaranlagen in einigen Bundesländern erforderlich

Bauherren sollten sich vorher beim Bauamt informieren

In einigen Bundesländern müssen Hausbesitzer für die Installation einer Solaranlage eine Baugenehmigung beantragen. Darauf weist die Aktion pro Eigenheim hin. Hausbesitzer sollten sich wegen der komplizierten Rechtslage vor Installation der Photovoltaik-Anlage bei den örtlichen Behörden informieren.
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Mann im Garten, auf dem Dach des Hauses eine Photovoltaik-Anlage
Klassische Photovoltaik-Anlage auf einem Einfamilienhaus. Ob für die Solaranlage eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollten Hausbesitzer vor der Installation beim Bauamt erfragen
Foto: BSW-Solar/SunTechnics
In den Bauordnungen der Bundesländer steht zwar, dass für Solaranlagen auf Gebäuden keine Genehmigung nötig ist. Wenn die Hausbesitzer den Strom jedoch ins öffentliche Netz speisen, kann die Photovoltaik-Anlage doch genehmigungspflichtig sein. In reinen Wohngebieten kann das Bauamt die Anlage sogar verbieten. In Niedersachsen brauchen Hauseigentümer eine Baugenehmigung, wenn sie Solarstrom ganz oder überwiegend ins Netz speisen. Die oberste Baubehörde des Bundeslands stuft die Netzeinspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung ein, die in allgemeinen Wohngebieten nur ausnahmsweise und in reinen Wohngebieten gar nicht zulässig ist. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Genehmigung nötig, wenn der Strom nicht überwiegend selbst verbraucht wird.

Keine Genehmigung in Bayern und Baden-Württemberg erforderlich
In Bayern und Baden-Württemberg brauchen Hauseigentümer dagegen selbst dann keine Genehmigung, wenn sie den Solarstrom komplett ins Netz einspeisen. Das gleiche gilt in Berlin, Bremen und Hamburg. Wegen der unterschiedlichen Regelungen sollten Hausbesitzer vor Installation einer Photovoltaik-Anlage beim Bauamt nachfragen. Wer schon eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und keine Genehmigung hat, muss erst mal gar nichts unternehmen. Sollte es irgendwann wegen der Solaranlage Probleme geben, kann sich der Hausbesitzer auch dann noch um eine Genehmigung kümmern.

Quelle: Finanztest 3/2011
 
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