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Bauherren haben nicht immer freie Wahl bei der Heizung

Auf Verbrennungsverbote im Bebauungsplan achten

Kamin und Kachelofen sind bei Bauherren seit einigen Jahren sehr beliebt. Doch nicht immer dürfen sie auch installiert werden. Denn in einigen Fällen schränkt die Gemeinde die freie Wahl der Heizung ein. Zum Beispiel, wenn schon im Bebauungsplan festgelegt wird, dass mit bestimmten Brennstoffen nicht geheizt werden darf. Oder wenn die Kommune Bauherren verpflichtet, ihr Haus an das öffentliche Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen.

Wohnbereich mit KaminofenBild größer anzeigen

Ob die Wohnung mit Holz, Gas oder Solarenergie gewärmt wird, sollte jeder Bauherr selbst entscheiden dürfen. Hier ein Wohnbereich mit Kaminofen

Foto: Allianz Freie Wärme

Meistens ist das für die Eigentümer die teurere Lösung, als wenn sie frei über ihre Heizung und die Art der Warmwasserbereitung entscheiden können. Bauherren sollten also vor dem Kauf eines Grundstücks unbedingt im Bebauungsplan überprüfen, ob so genannte Verbrennungsverbote bestehen oder in der Gemeindesatzung der Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz vorgeschrieben ist.

So erkennen Bauherren, dass die Kommune die Heizungswahl einschränkt
Wenn am Wohnort zum Beispiel neue Bauplanverfahren, Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen diskutiert werden oder Unternehmen zur Erzeugung und zum Vertrieb von Energie entstehen, sollten künftige Bauherren auf Grundstückssuche aufmerksam werden. Denn schon jetzt wird beispielsweise in Bebauungsplänen teilweise festgelegt, dass in bestimmten Gebieten nicht mehr mit festen oder flüssigen Brennstoffen, z.B. Holzpellets, geheizt werden darf.

Sogar moderne Heizungen in Kombination mit Solarthermie können dann verboten sein. Gleichzeitig verpflichten die Kommunen Eigentümer:innen dann mit entsprechenden Satzungen, ihr Haus an das öffentliche Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen. Doch das bringt über Jahre hinweg oft höhere Kosten mit sich. Eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ist für Neubauten im Vergleich meistens kostengünstiger.

Für Bauherren lohnt es sich also, nicht nur die äußeren Werte des Wunschgrundstücks unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die Rahmenbedingungen in der jeweiligen Gemeinde gründlich zu prüfen, damit sie genau die Heizung in ihrem Eigenheim installieren können, die die niedrigsten Heizkosten verspricht.

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Quelle: Allianz Freie Wärme / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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