Darauf weist der Bauherren-Schutzbund (BSB) hin. Von unabhängigen Beratern dürfen keine Leistungen erwartet werden, die im Widerspruch zum Beratungsauftrag stehen. Ein Berater, der Planungsleistungen erbringt oder als Bauleiter arbeitet, kann sich nicht selbst kontrollieren. Vermittelt er Bauleistungen oder empfiehlt er Firmen, steht er im Konfliktfeld zwischen Baufirma und Bauherr. Solche Interessenkollisionen müssen im Interesse des Verbrauchers vermieden werden.
Gute Berater sind ihr Geld wert
Bevor der Berater tätig wird, sollte der Beratungsbedarf diskutiert und der Leistungsumfang vereinbart werden. Dafür müssen rechtzeitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Es ist ratsam, den Beratervertrag schriftlich mit klar definierten Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie terminlichen Vorgaben abzufassen. Dazu gehören auch die Vergütung und mögliche Abschlagzahlungen nach jeweils erbrachten Leistungen. Zudem müssen Beraterhaftung und Versicherungsschutz im Vertrag verankert sein. Wichtig: Wenn der Berater nicht für Fehler haften will und keine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen kann, sollte man auf seine Dienste lieber verzichten.
Solide, kompetente Beratung gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Dabei gilt es, Nutzen und Preis gegeneinander abzuwägen. Beträgt das Honorar für eine Baubegleitung beispielsweise 1.500 bis 2.500 Euro, ist dabei zu berücksichtigen, dass durch die Qualitätskontrolle und das rechtzeitige Erkennen von Baumängeln beim Eigenheimbau im Durchschnitt 11.000 bis 12.000 Euro Kosten erspart werden. Noch günstiger stellt sich das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Prüfung eines Bauvertrages dar: Spürt der Bauherrenberater hier einen unakzeptablen Zahlungsplan auf, bei dem der Bauherr stets Vorkasse zu leisten hat, verhindert er in der Regel ein finanzielles Risiko von 10.000 bis 15.000 Euro. Dem stehen Beratungskosten von einigen hundert Euro gegenüber.











