Redaktions-Tipp
 

Hausgeld bei Kauf von Eigentumswohnung mit einplanen

Instandhaltung, Verwaltungs- und Betriebskosten nicht vergessen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, für den ist nicht nur die Finanzierung des Kaufpreises samt Kaufnebenkosten entscheidend. Denn neben Tilgung und Zinsen müssen für die laufenden Kosten auch Instandhaltung, Verwaltungskosten und Betriebskosten mit einkalkuliert werden. Für diese Kosten zahlen Eigentümer monatlich das so genannte Hausgeld an den Verwalter.

Hausgeld für EigentumswohnungBild größer anzeigen
Auch nach dem Kauf kommen noch einige Kosten – wie etwa das monatliche Hausgeld – auf Besitzer einer Eigentumswohnung zuFoto: Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH

Über die Höhe des Hausgeldes sollten sich Immobilienkäufer vorher gut informieren, denn das Hausgeld ist nicht überall gleich hoch. Es ist abhängig vom Alter des Hauses, vom Zustand der Haustechnik und der Bausubstanz. Die klassischen Betriebskosten lassen sich in der Regel relativ genau beziffern. Sie enthalten unter anderem die Kosten für Hausmeister, Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Aufzug, Reinigung und Versicherung. Schwieriger wird es bei den Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung: Dazu gehören zum Beispiel eine Dach- und Fassadensanierung oder der Austausch einer alten Heizung. Dafür spart die Wohnungseigentümergemeinschaft über den so genannten Wirtschaftsplan einen bestimmten Betrag, der als Rücklage ausgewiesen wird. Reicht die Rücklage für die Finanzierung einer Sanierung nicht aus, muss die Gemeinschaft die fehlenden Geldmittel über eine Sonderumlage aufbringen oder einen Kredit in Anspruch nehmen.

Hausgeldabrechnung zeigt alle Kosten auf
Wer sich für den Kauf einer Eigentumswohnung interessiert, sollte unbedingt einen Blick in die letzten Hausgeldabrechnungen werfen. In so einer Abrechnung listet der Verwalter alle Einnahmen und Ausgaben auf. Diese Hausgeldabrechnung stellt er den Eigentümern in der jährlichen Eigentümerversammlung vor, wo sie durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss verabschiedet wird. Kaufinteressenten können aus der Hausgeldabrechnung und den Protokollen der Eigentümerversammlung erfahren, wie hoch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft sind, ob Sanierungsmaßnahmen und damit eventuelle Sonderumlagen anstehen, und mit welchen Kosten für das monatliche Hausgeld gerechnet werden muss.

Hausgeld-Höhe berechnet sich nach Miteigentumsanteil
Die Hausgeld-Höhe bemisst sich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile der Wohnung zur Gesamtheit aller Miteigentumsanteile. Oftmals wird dabei die Wohnfläche mit der Gesamtwohnfläche verglichen. Da es jedoch auch andere Verteilungsschlüssel gibt, sollte man sich im Vorfeld eines Erwerbs genau darüber informieren. Die exakten Anteile aller Eigentümer sind im Wirtschaftsplan festgeschrieben. Weitere, möglicherweise mit Kosten verbundene Verpflichtungen für den Einzelnen beinhaltet die Teilungserklärung.

Auch an Rücklagen für Instandhaltung der eigenen Wohnung denken
Auch was die Instandhaltung der eigenen Eigentumswohnung angeht, sollten die Besitzer vorsorgen. Denn um die dort anfallenden Reparaturen, die Erneuerung der Elektroinstallation, Bäder und Bodenbeläge muss sich jeder Eigentümer selbst kümmern und für die Kosten selbst aufkommen. Am besten kalkulieren Eigentümer also auch dafür regelmäßig eine Rücklage ein.

 
 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim / Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS)
 
 
 
 

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