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Energieeinsparverordnung 2009 setzt Grenzwerte für Neubau und Modernisierung

Verpflichtungen für Hausbesitzer und Bauherren auf einen Blick

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energiebedarf von Gebäuden. Seit 1. Oktober 2009 ist die aktuelle Fassung EnEV 2009 in Kraft. Diese stellt erhöhte Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik, die bei der Errichtung von Neubauten, bei Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie bei wesentlichen Erweiterungen einzuhalten sind. Zudem definiert die EnEV verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden.
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Beispielgebäude nach der EnEV 2009: Wohngebäude Neubau
Beispielgebäude nach der EnEV 2009: Wohngebäude Neubau
Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH
Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist es, die Verluste der Gebäudehülle um 15 Prozent und den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes um etwa 30 Prozent zu senken. Gegenüber der EnEV 2007 bedeutet dies für bestehende Gebäude: Bei Änderungen von Außenbauteilen, also bei Modernisierungsmaßnahmen, besteht künftig schon bei mehr als 10 Prozent der Fläche (bisher 20 Prozent) Handlungsbedarf: Außenwände, Fenster, Türen, Dächer oder oberste Geschossdecken und Kellerdecken dürfen einen bestimmten Wärmedurchgangswert nicht überschreiten. Bei größeren Modernisierungsmaßnahmen hat der Hauseigentümer die Alternative:
  • Entweder wird bei Änderungen an der Gebäudehülle die energetische Qualität um durchschnittlich 30 Prozent verbessert (die Anforderungen an die Bauteile bezüglich Dämmwirkung und Begrenzung von Wärmeverlusten steigen), oder
  • der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes ist nach der Sanierung um 30 Prozent geringer und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt als davor.
Was müssen Bauherren beim Neubau beachten?
Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und Abmessung und vorgegebenen technischen Eigenschaften. Zusätzlich einzuhalten ist ein vom Gebäudetyp abhängiger Grenzwert für den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmeverlust.

Für Neubauten ist seit 2002 ein Gebäudeenergieausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Kühlschrank (EU-Label) soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen.

Vergleichstabelle U-Werte: Neubau / Bestandsgebäude
 Anforderungen an bestehende Wohngebäude bei Modernisierung
Referenzgebäude: Neubau
Außenwände 
Außendämmung: 0,24 W/(m2K)
Innendämmung: 0,35 W/(m2K)
0,28 W/(m2K)
Fenster
Außenliegende Fenster: 1,30 W/(m2K)
Dachflächenfenster: 1,40 W/(m2K)
1,30 W/(m2K)
DeckenDecken nach unten an Außenluft: 0,24 W/(m2K)
Kellerdecke: 0,30 W/(m2K)
Oberste Geschossdecke (unbeheizten, zugänglichen, nicht begehbaren Dachraum): 0,24 W/(m2K)
Bodenplatte/Kellerdecke: 0,35 W/(m2K)
DächerSteildach: 0,24 W/(m2K)
Flachdach: 0,20 W/(m2K)
 
0,20 W/(m2K)
Wände/Decken gegen unbeheizte Räume0,30 W/(m2K)
 
0,35 W/(m2K)

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena) / mtc
 
 
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