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Energieausweis: Der energetische Fingerabdruck Ihrer Immobilie

Was Hauskäufer und Immobilienbesitzer wissen müssen

Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Eigentümer von Wohngebäuden Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis informiert noch vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes.
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Beispiel Energieausweis
Energieausweis - nicht jeder Hausbesitzer braucht einen. Pflicht wird er nur, wenn das Haus verkauft oder vermietet wird. Aus dem Energieausweis kann der Energiebedarf des Hauses genau abgelesen werden
Foto: dena / BMVBS
Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, gilt die Ausweispflicht seit dem 1. Juli 2008, für später errichtete Gebäude seit dem 1. Januar 2009. Für Gebäudedenkmäler besteht keine Ausweispflicht. Selbstnutzer einer Immobilie benötigen ebenfalls keinen Energieausweis, auch nicht, wenn das Eigentum vererbt oder verschenkt wird. Der Energieausweis ist der energetische "Fingerabdruck" eines Gebäudes und muss für Bestandsgebäude drei wesentliche Aussagen beinhalten:
  • Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz eines Objektes
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz
Zwei Varianten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können - einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. Für einen Bedarfsausweis sind bedeutend mehr Daten als für einen Verbrauchsausweis nötig. In Gruppen aufgeteilt sind dies:
  • aktuelle Bestandspläne zum Gebäude
  • aktuelle Bestandspläne/Angaben zur Anlagentechnik
  • umfangreiche Angaben zur Qualität aller Bauteile (Wände, Fenster etc.)
  • verschiedene Schlüsselzahlen
Der Verbrauchsausweis hingegen gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Für einen Verbrauchsausweis werden folgende Daten benötigt:
  • Standort des Gebäudes
  • Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik
  • Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
  • Wohnfläche des gesamten Gebäudes
  • Leerstand im Abrechnungszeitraum
  • Energieverbrauch dreier aufeinanderfolgender Abrechnungsperioden (jeweils der Verbrauch ganzer Jahre)
  • Angaben zum Energieträger
  • Anteil des Energieverbrauchs für Warmwasserbereitung
  • Angabe, ob im Energieverbrauch auch die Warmwasserbereitung erfasst ist
  • Angabe, ob das Gebäude gekühlt wird
Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn: Beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Berechnung und Gültigkeit des Energieausweises
Die für den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gesammelten Daten werden vom Aussteller (Ingenieur, Architekt oder Energie-Fachberater mit entsprechender Qualifizierung) in eine spezielle Software eingegeben, die dann die Berechnung durchführt. Bei der Übergabe des Energieausweises ist der Aussteller verpflichtet, den Hauseigentümer auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hinzuweisen. Der Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren. Dies gilt auch, wenn er vor dem 1. Juli 2008 entsprechend Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgestellt wurde. Die Werte verlieren allerdings ihre Gültigkeit, wenn vor Ablauf der zehn Jahre energetische Verbesserungen durchgeführt werden.

Quelle: ASUE / mtc
 
 
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