Baupartner übernimmt Koordination der Gewerke
Das Grundstück ist gefunden, das Haus geplant und die Baugenehmigung erteilt? Wer jetzt nicht die Handwerker koordinieren möchte und so wenig wie möglich mit der Errichtung des Hauses zu tun haben will, beauftragt einen Generalunternehmer. Bauherr und Generalunternehmer schließen einen Werkvertrag über alle Bau-Leistungen.
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Foto: LBS
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Individuell planen, koordinieren lassen: Bauen mit Generalunternehmer
Bauen mit Generalunternehmer bietet den Vorteil, dass Bauherren ihr Haus individuell mit einem Architekten planen können, der Generalunternehmer kümmert sich anschließend um den Bau. Dabei übernimmt er meistens ein oder mehrere Gewerke mit dem eigenen Unternehmen, andere Teilleistungen vergibt er an Subunternehmer. Doch um die Koordination der Subunternehmer muss sich der Bauherr nicht kümmern, der Generalunternehmer bleibt sein einziger Vertrags- und Ansprechpartner und trägt die volle Verantwortung. Nicht zu verwechseln ist der Generalunternehmer mit einem Generalübernehmer. Dieser vergibt alle Gewerke an Subunternehmer und versteht sich lediglich als Koordinator, während der Generalunternehmer mit seiner Baufirma bestimmte Arbeiten auch selbst erledigt.
Verträge prüfen, Referenzen einholen
Wie bei allen Baupartnern sollten auch die Verträge mit einem Generalunternehmer genauestens geprüft und alle Einzelheiten detailliert geregelt werden. Gleiches gilt für den Zahlungsplan. Hier sollte der Bauherr unbedingt darauf achten, dass er wirklich immer erst nach der überprüften Fertigstellung eines Bauabschnittes zahlen muss. In der Summe ist es unter Umständen etwas teurer, einen Generalunternehmer zu beauftragen als einzelne Leistungen direkt zu vergeben. Allerdings übernimmt der Unternehmer dafür auch die gesamte Koordination der Baustelle und bringt sein fachliches Know-how ein. Damit sparen Bauherren viel Zeit und Geld. Bevor sich Bauherren für einen Generalunternehmer entscheiden, sollten sie einen Blick auf die Kosten werfen und im Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen fragen. Auch Referenzen sollte der Generalunternehmer nennen können.
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