Beim Besuch unseres Ratgeberportals sind Sie auf Fachbegriffe gestoßen, die Sie nicht genau definieren können? Unser Glossar hilft Ihnen weiter. Von A wie Ausbauhaus über F wie Forward-Darlehen bis Z wie Zwischensparrendämmung finden Sie hier prägnante Definitionen zu den verschiedensten Begriffen rund um die Themen Hausbau, Renovierung, Förderung und Baufinanzierung.
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, bei dem die monatlichen Ratenzahlungen während der Zinsbindung konstant bleiben. Die Raten bestehen aus einem Zins- und Tilgungsanteil, die sogenannte Annuität. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil, der Tilgungsanteil steigt durch den ersparten Zinsanteil an.
Als Anschlussfinanzierung bezeichnet man die Ablösung eines bestehenden Darlehens durch ein neues. Haus- oder Wohnungskäufer, deren Zinsbindung innerhalb von sechs Monaten ausläuft, sollten ihre Anschlussfinanzierung rechtzeitig planen, sich über die Konditionen einer neuen Baufinanzierung informieren und einen entsprechenden Kreditvertrag abschließen. Sind die Zinsen für Baugeld gerade niedrig, die Zinsbindung für das eigene Darlehen läuft aber erst in ein bis zwei Jahren aus, können sich Hausbesitzer die niedrigen Zinsen mit einem so genannten Forward-Darlehen sichern.
Im Idealfall ist die Architektin oder der Architekt ein Partner, der die Bauherren bis zum Einzug betreut und sogar darüber hinaus. Eine Vollbetreuung durch den Architekten kostet den Bauherrn je nach Standard und Aufwand 25.000 bis 50.000 Euro. Als Richtwert kann man zehn bis 15 Prozent für das Architektenhonorar veranschlagen. Schon deshalb ist eine klare Vereinbarung unabdingbar. Einzelheiten der Kooperation werden schriftlich im Architektenvertrag vereinbart. Die Pflichten des Architekten lassen sich in drei Bereiche einteilen - Planung, Koordinierung und Bauüberwachung.
Zur Planungstätigkeit gehören die Erstellung der Bauunterlagen im Einklang mit den geltenden Vorschriften, die vollständige Erstellung der Bauunterlagen und die Übereinstimmung der Bauunterlagen mit dem vereinbarten Planungsziel in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Zudem ist der Architekt verpflichtet, in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht für einen reibungslosen Ablauf des Baugeschehens zu sorgen. Außerdem muss er sicherstellen, dass die Handwerker in sinnvoller Weise zusammenarbeiten und die einzelnen Baumaßnahmen in zeitlich richtigem Ablauf erfolgen. Die besonders wichtige Überwachungstätigkeit umfasst die fachliche Koordination der am Bau beteiligten Personen, die regelmäßige und intensive Überwachung des Bauablaufs und die Ausführung der Bauarbeiten in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und der Leistungsbeschreibung und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
Unter einer Aufsparrendämmung versteht man die Wärmedämmung von Steildächern oberhalb der Sparren. Dabei werden die Dämmplatten von außen auf eine Schalung aufgebracht, die ihrerseits auf den Sparren befestigt ist. Alternativ können biegesteife Dämmplatten bei normalen Sparrenabständen direkt auf die Sparren aufgelegt werden. Eine Dampfbremse auf der Unterseite der Dämmung verhindert eine Durchfeuchtung. Ein Unterdach schützt die Dämmschicht von oben. Dann erst folgt die Deckung des Dachs.
Ausbau- und Selbstbauhäuser werden neben schlüsselfertigen Häusern angeboten, um kostensparende Eigenleistungen durch den Bauherrn zu ermöglichen. Wer Zeit hat und handwerklich begabt ist, kann mit einem Bausatzhaus (auch Rohbau- oder Selbstbauhaus genannt) viel Geld sparen. Rohbau und Innenausbau werden vom Bauherrn in Eigenregie erstellt. Das Prinzip: Alle Bauteile und Materialien werden in einem kompletten Bausatz geliefert, den der Bauherr selbst verarbeitet. Viele Hersteller bieten begleitend Schulungen an, um den Bauherrn auf die Aufgabe vorzubereiten. Dabei sollte der künftige Hausbesitzer unbedingt auf einen umfassenden Beratungs- und Betreuungsservice vor und während der Bauphase achten, da auf Eigenleistungen keine Gewährleistungsansprüche bestehen. Die Eigenleistung kann auf der anderen Seite Eigenkapital ersetzen und ermöglicht den vergleichsweise günstigen Bau des Eigenheims.
Die Außendämmung ist eine Möglichkeit der Fassadendämmung. Hierbei wird im Gegensatz zur Innendämmung die Dämmung von außen an die Wand- oder Dachkonstruktionen aufgebracht. Insbesondere Außenwände ohne Dämmung führen dazu, dass bei kalter Witterung selbst in eigentlich ausreichend beheizten Räumen ein unbehagliches Wohnklima entsteht. Allein durch die Wände geht aufgrund ihres hohen Flächenanteils rund ein Drittel der Wärme verloren. Folgende Möglichkeiten stehen für eine Außendämmung zur Auswahl: Wärmedämmverbundsysteme, vorgehängte hinterlüftete Fassaden oder eine Kerndämmung. Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 genügen zwölf Zentimeter Wärmedämmung der Wärmeleitfähigkeitsklasse 0,035 W/(mK). Das reduziert die Wärmeverluste durch die Wand nach einer Außendämmung um 75 Prozent.