merken
bookmark
  • Google Bookmark Google Bookmark
  • Mister Wong Bookmark Mister Wong
  • del.icio.us Bookmark del.icio.us
  • YIGG Bookmark YiGG
  • folkd Bookmark folkd
  • Linkarena Bookmark linkarena
  • Facebook Bookmark Facebook
  • MySpace Bookmark MySpace
empfehlen
drucken
zurück
drucken
empfehlen
merken
bestellen
zurück
bookmark
 

Rente mit Riester: Förderung für Bau oder Kauf einer Immobilie

Vorsorge durch Wohneigentum

Das neue Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Wohn-Riester, trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Es verbindet zwei Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge: Zum einen durch selbst genutztes Wohneigentum, zum anderen durch staatlich geförderte Rentenvorsorge durch die Riester-Rente.
Subdomain eintragen für die dieses Element angezeigt werden soll:

Wohn-Riester-Vertrag fördert den Kauf und Bau eines Eigenheims
Durch das Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte private Altersvorsorge aufgenommen.
Foto: KfW Bildarchiv
Das in einem Riester-Vertrag angesparte Geld kann komplett entnommen und in den Hausbau oder Hauskauf investiert werden. Alternativ können die Riester-Zulagen in die Tilgung des laufenden Immobilienkredits fließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Was wird durch Wohn-Riester gefördert?
  • Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims
  • Genossenschaftsanteile: Falls Sie in einer Genossenschaft wohnen, ist der Kauf von Anteilen förderfähig
Wohn-Riester-Darlehen
Da das Wohn-Riester-Darlehen ein Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersversorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ist, sind die Tilgungsleistungen förderungsfähig. Das bedeutet, die Zulagen aus der Riester-Förderung fließen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung mit ein. Das Wohn-Riester-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen, wobei der Zinssatz für die Laufzeit fest vereinbart wird. So bleibt die monatliche Rate konstant. Eine Kombination des Wohn-Riester-Darlehens mit öffentlichen Förderungen ist möglich.

Riester-Bausparvertrag
Für zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben ist das Riester-Bausparen gedacht. Die Zeit vor der Realisierung des Vorhabens wird für das Ansparen des Riester-Bausparvertrages genutzt. Das zurückgelegte Bausparkapital kann dann komplett für den Hauskauf, Hausbau oder für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet werden. Eine Teilentnahme bis zu 75 Prozent des Bausparvermögens ist ebenfalls zulässig. Daher werden mit den Zulagen aus der Riester-Förderung auch Immobiliendarlehen getilgt.

Wer profitiert von Wohn-Riester?
Durch die steuerfinanzierte Förderung ist die Riester-Rente und damit Wohn-Riester vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien interessant. Dies gilt vor allem für Familien mit Kindern, die nach dem 31.12.2007 geboren sind. Hier beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung?
Die Höhe der Förderung entspricht der normalen Förderung der Riester-Rente. Für die volle Riesterförderung müssen jährlich mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens angespart werden. Der Staat beteiligt sich an dem Mindestbeitrag mit einer Grundzulage von 154 Euro für Ledige beziehungsweise 308 Euro für Verheiratete pro Jahr. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche jährliche Förderung in Form einer Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr.

 
 
Stichwort-Suche
 
Finanzierungs-Partner
 
aktion pro eigenheim  |  Wir wollen, dass Sie bauen können!  |  www.aktion-pro-eigenheim.de