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Riesterrente zur Förderung für Bau oder Kauf einer Immobilie

Vorsorge durch Wohneigentum

Das neue Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Riesterrente, trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Es verbindet zwei Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge: Zum einen durch selbst genutztes Wohneigentum, zum anderen durch staatlich geförderte Rentenvorsorge durch die Riesterrente.
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Die Riesterrente fördert den Kauf und Bau eines eigenen Hauses
Durch das Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte private Altersvorsorge aufgenommen.
Foto: KfW Bildarchiv
Das in einem Riester-Renten-Vertrag angesparte Geld kann komplett entnommen und in den Hausbau oder Hauskauf investiert werden. Alternativ können die Riester-Zulagen in die Tilgung des laufenden Immobilienkredits fließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Was wird durch Riesterrente gefördert?
  • Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims
  • Genossenschaftsanteile: Falls Sie in einer Genossenschaft wohnen, ist der Kauf von Anteilen förderfähig
Riester-Rente-Darlehen
Da das Riester-Rente-Darlehen ein Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersversorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ist, sind die Tilgungsleistungen förderungsfähig. Das bedeutet, die Zulagen aus der Riester-Rente-Förderung fließen als Sondertilgung in die Immobilienfinanzierung mit ein. Das Wohn-Riester-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen, wobei der Zinssatz für die Laufzeit fest vereinbart wird. So bleibt die monatliche Rate konstant. Eine Kombination des Riester-Rente-Darlehens mit öffentlichen Förderungen ist möglich.

Riester-Bausparvertrag
Für zukünftige Bau- oder Kaufvorhaben ist das Riester-Bausparen gedacht. Die Zeit vor der Realisierung des Vorhabens wird für das Ansparen des Riester-Bausparvertrages genutzt. Das zurückgelegte Bausparkapital kann dann komplett für den Hauskauf, Hausbau oder für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet werden. Eine Teilentnahme bis zu 75 Prozent des Bausparvermögens ist ebenfalls zulässig. Daher werden mit den Zulagen aus der Riester-Rente-Förderung auch Immobiliendarlehen getilgt.

Wer profitiert von der Riesterrente?
Durch die steuerfinanzierte Förderung ist die Riesterrente und damit Wohn-Riester vor allem für Geringverdiener und kinderreiche Familien interessant. Dies gilt vor allem für Familien mit Kindern, die nach dem 31.12.2007 geboren sind. Hier beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

Wie hoch ist die Förderung für die Riesterrente?
Die Höhe der Förderung entspricht der normalen Förderung der Riesterrente. Für die volle Riester-Rente-Förderung müssen jährlich mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens angespart werden. Der Staat beteiligt sich an dem Mindestbeitrag mit einer Grundzulage von 154 Euro für Ledige beziehungsweise 308 Euro für Verheiratete pro Jahr. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche jährliche Förderung in Form einer Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr.

 
 
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