Weblink: www.gedern.de
Tel.: 06045/6008-0
Art der Förderung:
Nachlass auf den Kaufpreis
Die Stadt Gedern gewährt einen Nachlass auf den Kaufpreis von stadteigenen Grundstücken bzw. von Grundstücken, die über die Hessische Landgesellschaft verkauft werden.
Höhe der Förderung: Der Kaufpreisnachlass beträgt für das erste Kind 3.000 €, für das zweite Kind 3.500 € und für das dritte und vierte Kind 4.000 €. Der Maximalnachlass beläuft sich auf 14.500 € je Baugrundstück.
Die Einkommensgrenzen sind 70.000 € für Alleinerziehende mit einem Kind, 80.000 € für Ehepaare und Paare mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 €.
Der Nachlass wird auch für Kinder gewährt, die bis zu fünf Jahre nach dem Kaufvertragsabschluss geboren werden oder auf andere Weise dem Haushalt zusätzlich angehören.
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt.
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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