Weblink: www.georgsmarienhuette.de
Tel.: 05401 850-277
Gefördert wird: Der Erwerb oder Schaffung von Wohnraum im Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte im Sinne der Richtlinien.
Art der Förderung:
Einmaliger Zuschuss bei Erwerb oder Schaffung von Wohnraum.
Antragsberechtigte: Nur für Personen, die einen Antrag auf Wohnraumförderung nach Vorschriften des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWofG) beantragt haben und die Fördervoraussetzung hierfür erfüllen.
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.