Weblink: www.marktflecken-villmar.de
Tel.: 06482 6077-11
Gefördert werden
- der Erwerb und Sanierung alter leer stehender Bausubstanz (Baujahr vor 1945), wobei Erwerbskosten bis max. 50 % der max. Investitionssumme anerkannt werden. Weiterhin bedeutet dies, dass nur die reinen Kosten für das Gebäude (Kaufpreis aus Kaufvertrag), aber nicht die Nebenkosten für z.B. Makler, Notar, Grunderwerbssteuer berücksichtigt werden können.
- Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle in ortskerntypischer Weise
- Bebauung von Baulücken (z.B. mehrerer zusammengelegter Gartengrundstücke bzw. anderer Kleinparzellen)
Art der Förderung:
- Zuschuss Erwerb und Sanierung von Bestandsimmobilien im Ortskern
- Zuschuss Erwerb Bauland - Baulücken im Ortskern
- Zuschuss Abriss von Bestandsimmobilien und Neubau im Ortskern
Antragsberechtigte: keine Angaben
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.