Weblink: www.weiden.de
Tel.: 0961 81-6305
1. Förderprogramm: Gefördert wird der erstmalige Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. 2. Förderprogramm: Gefördert wird der Erwerb von Baugrundstücken im Erbbaurecht zum erstmaligen Bau von selbstgenutzten Einfamilienwohnhäusern. 3. Förderprogramm: Gefördert wird der Kauf von städtischen Baugrundstücken zur erstmaligen Errichtung von eigengenutztem Wohneigentum.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune Sonstiges - Reduzierung des Erbbauzins Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf
Antragsberechtigte: junge Ehepaare, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat - Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende mit Kindern
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.