Weblink: www.roetz.de
Tel.: 09976 9411-18
Gefördert wird der Ersterwerb von städtischen Baugrundstücken zur Errichtung von eigengenutzten Wohneigentum.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune Sonstiges - zusätzliche zinslose Stundung von 50 % des Kaufpreises
Antragsberechtigte: Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 minderjährigen Kind (leiblich oder Adoptivkind) - Ehepaare ohne Kinder - Alleinerziehende mit mindestens 1 leiblichen Kind - Alleinstehende
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.