Weblink: www.herzogenaurach.de
Tel.: 09132 901-140
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf Zuschuss Hauskauf - Bestand - Eigentumswohnung Sonstiges - Vergabe von Baugrundstücken wird nur bei Einheimischen gefördert - gefördert wird eine Grundstücksgröße bis 350 m²
Zu 1.: Gefördert wird der erstmalige Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Förderfähige Maßnahmen: - Neuschaffung von Eigenheimen - Neuschaffung von Eigentumswohnungen - Kauf bestehender Eigenheime - Kauf bestehender Eigentumswohnungen Zu 2.: Gefördert wird die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells.
Höhe der Förderung: Zu 1.: zinsvergünstigte Annuitätendarlehen von 30.000,- € - für jedes Kind Zusatzdarlehen von 5.000,- € Zu 2.: - für bis zu 350 m² Abzug von 15 % vom Grundverkaufspreis - für bis zu 350 m² je unterhaltsberechtigtem Kind Abzug von 6 % vom Grundverkaufspreis - für bis zu 350 m² je schwerstpflegebedürftigem Angehörigen Abzug von 8 % vom Grundverkaufspreis - für bis zu 350 m² je schwerpflegebedürftigem Angehörigen Abzug von 6 % vom Grundverkaufspreis - für bis zu 350 m² je erheblich pflegebedürftigem Angehörigen Abzug von 4 % vom Grundverkaufspreis - für bis zu 350 m² je behinderten Angehörigen (mindestens 50 %) Abzug von 3 % vom Grundverkaufspreis - für bis zu 350 m² je behinderten Angehörigen (mindestens 30 %) Abzug von 2 % vom Grundverkaufspreis
Antragsberechtigte: 1. Förderprogramm: Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind 2. Förderprogramm: Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Herzogenaurach wohnen, in Herzogenaurach arbeiten oder aus Herzogenaurach stammen und hier gelebt haben
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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