Weblink: www.bromskirchen.de
Tel.: 02984 9211-20
Art der Förderung:
Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf: - Bestand
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von Wohngebäuden sowie die Sanierung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Förderfähige Maßnahmen: A. Im gesamten Gemeindegebiet - Errichtung von eigengenutzten Einfamilienhäusern auf Bauplätzen der Gemeinde oder der Hess. Landgesellschaft - Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf Bauplätzen der Gemeinde oder der Hess. Landgesellschaft mit einer eigengenutzten Wohnung B. In den Orts- und Siedlungskernen - Kauf von Häusern zu eigenen Wohnzwecken mit Baujahr 1970 oder älter - grundlegende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden oder Gebäudeteile mit Baujahr 1970 oder älter - Wiedernutzbarmachung leerstehender Gebäude oder Gebäudeteile mit Baujahr 1970 oder älter zur gewerblichen Nutzung - Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit Baujahr 1970 oder älter und Neubau am selben Standort - Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit Baujahr 1970 oder älter und Nutzung der Flächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Höhe der Förderung: 1. Für Maßnahmen im gesamten Gemeindegebiet - Zuschuss von bis zu 1.000,- € je Kind und Jahr - maximal 3.000,- € je Jahr 2. Für Maßnahmen in den Orts- und Siedlungskernen - Zuschuss von bis zu 2.000,- € im Jahr - zusätzlicher Zuschuss von bis zu 1.000,- € je Kind - maximal 4.000,- € je Jahr
Antragsberechtigte: Eigentümer förderfähiger Gebäude und Gebäudeteile
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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