Weblink: www.sonsbeck.de
Tel.: 02838 36-120
Gefördert wird der Erwerb gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune Sonstiges - Förderung von Kindern unter 11 Jahren
Antragsberechtigte: Erwerber mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Sonsbeck - Erwerber, die zu einem früheren Zeitpunkt ihren Wohnsitz in Sonsbeck hatten - Erwerber, die Verwandte 1. Grades in Sonsbeck haben - Erwerber, die ihren Arbeitsplatz in Sonsbeck haben - auswärtige Erwerber mit mindestens 2 Kindern unter 11 Jahren
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.