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Tel.: 05503 808-156
Gefördert werden der Erwerb und/oder die Errichtung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien. Hierzu gehören ebenso Immobilien, die im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden. Besonders unterstützt wird der Erwerb von Gebrauchtimmobilien, die vor dem 01.01.1950 errichtet worden sind.
Art der Förderung:
Zuschuss Hausbau, Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen
Antragsberechtigte: Natürliche Personen
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.