Redaktions-Tipp

Förderung für die Brennstoffzellenheizung

KfW-Zuschuss von maximal 34.300 Euro

Bauherren können von der KfW auch eine Förderung für innovative Heiztechnik erhalten: Brennstoffzellenheizungen werden mit einem attraktiven Zuschuss von maximal 34.300 Euro über das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle" (433) gefördert. Mit einer Brennstoffzellenheizung kann nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden.

Holzhäuser auf EuroscheinenBild größer anzeigen

Die Brennstoffzellenheizung arbeitet nach dem Prinzip der stromerzeugenden Heizung. Von der KfW gibt es einen üppigen Zuschuss für die Heizung

Foto: aktion pro eigenheim

Der attraktive Zuschuss für Brennstoffzellenheizungen kann sowohl für Neubauten als auch Altbauten beantragt werden. Die KfW-Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung: Zu einem Festbetrag von 6.800 Euro kommt ein leistungsabhängiger Zuschuss von 550 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung. Insgesamt sind maximal 34.300 Euro Zuschuss möglich.

Förderung kann im KfW-Zuschussportal beantragt werden
Der Antrag für den Zuschuss wird bei der KfW gestellt, und zwar im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle" (Programmnummer 433). Der Zuschuss kann online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Gefördert werden unter anderem Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Besonders attraktiv: Der Zuschuss für die Brennstoffzellenheizung kann mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden, zum Beispiel mit der klassischen Effizienzhaus-Förderung.

Wichtig zu wissen: Das KfW-Förderprogramm für die Brennstoffzellenheizung läuft zwar außerhalb der BEG-Förderung, mit dem Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW wurde aber zum 01.07.2021 auch die Zuschussförderung von Brennstoffzellensystemen (Programm 433) auf eine neue Förderrichtlinie umgestellt. Sie gilt für alle Anträge, die ab Anfang Juli 2021 gestellt werden. Diese Änderungen hat es gegeben:

  • Antragsberechtigt sind auch große Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude installieren.
  • Die Frist für den Nachweis der Inbetriebnahme bzw. für die Bestätigung nach Durchführung wird entsprechend der schon gelebten Praxis auf 18 Monate (bisher 12 Monate) verlängert.
  • Anpassung der Anforderungen an ein Brennstoffzellensystem: Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen müssen messtechnisch erfasst werden und alle förderfähigen Brennstoffzellensysteme bis spätestens 1. Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
  • Der einzubindende Energieeffizienz-Experte ist wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen.
  • Des Weiteren enthalten die neue Richtlinie sowie das Merkblatt einige Konkretisierungen bestehender Regelungen.

Brennstoffzellenheizung arbeitet wie BHKW mit Kraft-Wärme-Kopplung
Eine Brennstoffzellenheizung arbeitet mit der Kraft-Wärme-Kopplung, ist also vom Prinzip her ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Solche Heizungen werden auch stromerzeugende Heizung genannt, weil Strom und Wärme gleichzeitig entstehen. So werden Bauherren gleichzeitig zum Stromproduzenten für den Eigenbedarf. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Neben der effektiven Nutzung von Erdgas und der damit verbundenen Verringerung von CO2-Emissionen, bietet die Technologie gegenüber vergleichbaren konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (BHKW) den Vorteil eines besseren Verhältnisses von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme zur Beheizung von Gebäuden.

 
 
 
Quelle: BMWi / KfW
 
 
 
 

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    KfW-Zuschussportal für Sanierungs- und Bau-Förderung: Anmeldung Video: KfW
 
 

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