17.09.2018
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Zuschüsse für Familien in Bayern: Baukindergeld Plus startet

Freistaat stockt Baukindergeld um 300 Euro pro Kind auf

Gemeinsam mit dem Baukindergeld des Bundes geht auch das Baukindergeld Plus in Bayern an den Start! Ab dem 18. September 2018 kann der Antrag auf den zusätzlichen Zuschuss bei der BayernLabo gestellt werden. Zu den 1.200 Euro Förderung des Bundes gibt es vom Freistaat noch einmal 300 Euro dazu. Damit erhalten Familien in Bayern mit 1.500 Euro am meisten Förderung im Baukindergeld-Programm.

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Bis zu 40.000 Euro Zuschuss kann eine Familie mit zwei Kindern in Bayern für Wohneigentum erhalten

Foto: aktion pro eigenheim

Für Familien in Bayern bedeutet das drei attraktive Zuschüsse für den Bau oder Kauf von Wohneigentum: Nach dem Start der Bayerischen Eigenheimzulage (einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro) können Familien ab dem 18. September 2018 einen Antrag für das Baukindergeld des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Ebenso ab dem 18. September 2018 können Familien in Bayern zusätzlich den Antrag für das Baukindergeld Plus bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) herunterladen.

Was ist das Baukindergeld Plus?
Ergänzend zum Baukindergeld des Bundes erhalten Familien mit mindestens einem Kind und nicht mehr als 90.000 Euro Jahreseinkommen in Bayern das Baukindergeld Plus. Das bedeutet für Familien in Bayern einen Zuschuss von 1.500 Euro je Kind und pro Jahr (1.200 Euro Baukindergeld vom Bund + 300 Euro Baukindergeld Plus in Bayern). Beide Zuschüsse werden über 10 Jahre gezahlt.

Das Baukindergeld des Bundes gibt es von der KfW, das Bayerische Baukindergeld Plus bei der BayernLabo – ab Bezug der Immobilie. Hier gilt die Bescheinigung der Meldebehörde.

Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern in Bayern
Eine Familie mit zwei Kindern bekommt beim Neubau oder Kauf einer Immobilie 10.000 Euro Eigenheimzulage plus 24.000 Euro Bundesbaukindergeld und 6.000 Euro Bayerisches Baukindergeld Plus. Das macht insgesamt einen Zuschuss von 40.000 Euro.

Voraussetzungen für das Baukindergeld Plus
Antragsberechtigt sind Familien, die ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist maßgeblich. Bei Familien, die bereits eine Immobilie erworben haben, gilt das Datum des notariellen Kaufvertrages. Familien, die ein Haus bauen wollen oder bereits im Bau sind, müssen das Datum der Baugenehmigung vorweisen. Der Stichtag für das Baukindergeld ist der 1. Januar 2018.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz in Bayern haben, oder seit mindestens einem Jahr eine Erwerbstätigkeit in Bayern nachweisen können.

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Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
 
 
 
 

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