Redaktions-Tipp

NRW fördert Einsatz erneuerbarer Energien mit Zuschüssen

Förderung kann auch für Neubauten beantragt werden

Wer in NRW energieeffizient baut oder erneuerbare Energien einbindet, kann sich über zusätzliche Zuschüsse freuen. Das Förderprogramm "progres.nrw Klimaschutztechnik" bietet Bauherren verschiedene Zuschuss-Möglichkeiten, die sogar mit der KfW-Förderung kombiniert werden können. Gefördert werden unter anderem Lüftungsanlagen, Pelletheizungen, Solaranlagen und Wärmepumpen.

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Ob Passivhaus, Lüftungsanlage, Solarthermie oder Wärmepumpe: Die Zuschüsse in NRW erleichtern Bauherren den Einsatz erneuerbarer EnergienFoto: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V./Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK)

Update 1.4.2022: Seit April 2022 werden Solarstromspeicher in NRW nicht mehr gefördert. Nach 23.000 Anträgen 2021 und 14.000 Anträgen 2022 sieht das Bundesland den Marktanschub geglückt.

Voraussetzung für die Förderung in NRW ist, dass die jeweilige Maßnahme nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dient, das Bauherren zu einem bestimmten Prozentsatz den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreibt. Wer also über diese Vorgaben hinaus auf energiesparende und klimafreundliche Technik setzt, kann den Zuschuss beantragen.

Für diese Maßnahmen im Neubau gibt es Zuschüsse aus dem Förderprogramm "progres.nrw Klimaschutztechnik":

  • Zentrale Lüftungsanlage: 1.000 Euro Zuschuss im Neubau, 2.000 im Altbau
  • dezentrale Lüftungsgeräte: 200 Euro pro Gerät und Raum (insgesamt max. 1.000 Euro)
  • Solarthermie-Anlage: 90 Euro pro m² bei mindestens 4 m² Bruttokollektorfläche
  • Pelletheizung mit Brennwerttechnik plus Solarthermie oder Photovoltaik: 2.000 Euro Zuschuss
  • Wasserführender Pelletofen plus Solarthermie oder Photovoltaik: 750 Euro
  • Erdwärmesonden für Erdwärmepumpe (bis 400 Meter Bohrtiefe): 5 Euro pro Bohrmeter im Neubau, 10 Euro pro Meter im Altbau
  • Erdwärmekollektoren für Erdwärmepumpe: 3 Euro pro Quadratmeter im Neubau, 6 Euro pro Quadratmeter im Altbau
  • Brunnenbohrungen für Grundwasserwärmepumpen (bis 400 Meter Tiefe): 1 Euro je Liter (Förderleistung der Pumpe in Liter pro Stunde)
  • Der Eisspeicher für eine Eisheizung wird mit maximal 25 Prozent der Kosten gefördert
  • Passivhaus / 3-Liter-Haus: Förderung des Gebäudestandards als Modellvorhaben innerhalb des Landesprojekts "100 Klimaschutzsiedlungen"

Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote ist zulässig. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg elektronisch gestellt werden. Alle Informationen, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Bauherren hier.

 
 
 
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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