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Zinsen und Steuern beim Arbeitgeberdarlehen

Was "kostet" das Darlehen?

Ein entscheidender Punkt ist der Zinssatz und die damit zusammenhängende steuerliche Behandlung des Arbeitgeberdarlehens.
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Zinsen für Baufinanzierung
Genau zu rechnen ist wichtig: Ist die "Freigrenze für Sachbezüge" erreicht, muss die Zinsersparnis versteuert werden
Foto: KfW-Bildarchiv
Wird das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt, bleibt der Darlehensbetrag steuerfrei. Ist das Darlehen günstiger als am Markt üblich, werden eventuell Steuern fällig, denn die Zinsersparnis gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Zur Feststellung des marktüblichen Zinssatzes können die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze für Wohnungsbau- und Konsumentenkredite herangezogen werden. Von dem so ermittelten Zinssatz darf noch ein pauschaler Abschlag von vier Prozent vorgenommen werden.

Marktübliche Zinsen recherchieren
Alternativ kann der marktübliche Zins im Internet recherchiert werden, indem man etwa die Angebote von Direktbanken oder Immobilienfinanzierern vergleicht. Zwar dürfen von den im Internet gefundenen Darlehenszinssätzen dann nicht noch vier Prozent abgezogen werden - die dort angebotenen Konditionen liegen aber häufig unter den Durchschnittssätzen der Bundesbank.

Wohnungsbaukredit oder Konsumentenkredit?
In jedem Fall ist zwischen den einzelnen Arten von Krediten (z. B. Wohnungsbaukredit, Konsumentenkredit) zu unterscheiden. Das ist für Kreditnehmer, die das Arbeitgeberdarlehen zum Hauskauf einsetzen wollen, vorteilhaft, weil die Zinssätze für Hypothekendarlehen deutlich niedriger sind als z. B. für Konsumentenkredite.
Die Zinsverbilligung und damit der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Dabei gilt die "Freigrenze für Sachbezüge" von maximal 44 Euro pro Monat bzw. 528 Euro pro Jahr. So lange man unter der Freigrenze bleibt, ist der Zinsvorteil des Arbeitgeberdarlehens steuer- und sozialversicherungsfrei. Profitiert man von einer höheren Zinsersparnis, muss diese versteuert werden. Steigen die Zinsen und damit der Zinsvorteil, spielt das keine Rolle: Für die gesamte Laufzeit sind die Konditionen am Tag des Vertragsabschlusses maßgeblich.
 
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