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Die Baufinanzierung ist ein Service unseres Partners BS Baugeld Spezialisten AG, München

Tipps für Kapitalanleger

Informationen zur Immobilienfinanzierung

Die fremdvermietete Immobilie ist eine ideale Möglichkeit der Altersvorsorge. Gleichzeitig dient sie auch als inflationsgeschützte Geldanlage. Der Staat fördert diese Investitionsart mit Steuervorteilen. So können Sie die Abnutzung des Objektes durch den Mieter in Form von Abschreibungen steuerlich geltend machen. Für Neubauten und gebrauchte Immobilien, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt worden sind, können Sie den Gebäudeanteil auf bis zu 50 Jahre abschreiben. Der Abschreibungssatz für Denkmalimmobilien liegt deutlich höher und wird in Form von Sonderabschreibungen auf den Sanierungsanteil der Immobilie staatlich subventioniert.
Weiterhin können Sie als Kapitalanleger Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu den Werbungskosten zählen im Anschaffungsjahr:
  • Disagio
  • Notarkosten für Grundschuldbestellung und Beurkundung des Kaufvertrags
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren
Auch anschließend können Sie laufende Werbungskosten steuerlich absetzen:
  • Laufende Zinszahlungen aus dem Hypothekendarlehen
  • Erhaltungsaufwendungen
  • Kontoführungsgebühren
  • Grundsteuer
  • Versicherungsbeiträge
  • Betriebskosten
  • Sonstige Kosten
Das Finanzierungskonzept kann steuerlich betrachtet ebenfalls optimiert sein. So sind laufende Zinszahlungen als Werbungskosten ansetzbar. Laufende Tilgungszahlungen dagegen nicht. Daher sollten die Zinsbelastungen während der Kreditlaufzeit gleich hoch belassen werden und die Tilgung nicht direkt in das Hypothekendarlehen einfließen. Es bietet sich an, die Tilgung in Form eines Sparvertrages anzulegen und dann bei Fälligkeit der Sparleistung den Hypothekenkredit zu einem festen Zeitpunkt zu tilgen. Diese Kreditform nennt man daher auch Festdarlehen.

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