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Die Baufinanzierung ist ein Service unseres Partners BS Baugeld Spezialisten AG, München

Immobilienfinanzierung: Förder- und Sparmöglichkeiten

Es gibte viele Möglichkeiten Geld zu sparen

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die der Bund und die Länder dem Immobilienkäufer bzw. -bauer anbieten. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert beispielsweise bundesweit den Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen, Energiesparmaßnahmen und Modernisierungen rund um die Immobilie. Für diese Darlehen gelten keine Einkommensgrenzen und stehen somit jedem offen, der eine der geförderten Maßnahmen durchführen möchte. Dabei sind bis zu fünf Jahre tilgungsfrei und es können je nach Programm bis zu 100.000 Euro finanziert werden.
Die häufigsten KfW-Programme sind:
  • Wohneigentumsprogramm
  • Wohnraum modernisieren Standard
  • Energieeffizient Sanieren
  • Energieeffizient Bauen
Welches KfW-Programm nun für Sie am sinnvollsten ist, bespricht Ihr Baugeld Spezialist gerne mit Ihnen. Die Beantragung regelt Ihr Baugeld Spezialist für Sie gleich mit, so dass die KfW-Darlehen von dem finanzierenden Kreditinstitut bereit gestellt werden können.

Eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern Förderanstalten, die eine Vielzahl von Förderkrediten herausgeben. Diese sind meistens an verschiedene Vorgaben geknüpft, wie zum Beispiel an die Höhe des Familieneinkommens, die Zahl der Kinder oder an den Berufsstand. Dabei gibt es nicht nur viele sondern auch unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung von Bund und Länder. Meistens handelt es sich um zinsverbilligte nachrangige Hypothekendarlehen oder sogar um tilgungsfreie Kredite. Welche Fördermöglichkeiten nun für Sie im speziellen in Frage kommen, prüft Ihr Baugeld Spezialist sehr gerne vor Ort für Sie. Mit der Fördermittelberatung der Baugeld Spezialisten können Sie schon im Vorfeld Ihres Finanzierungsvorhabens einen sehr guten Überblick über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten bekommen.

Am 1. August 2008 trat, rückwirkend zum 1. Januar 2008, das Eigenheimrentengesetz in Kraft. Im Volksmund "Wohn-Riester" genannt, erweitert dieses Gesetz die Riester-Rente um die Option der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum. Sie können Ihre Riester-Zulagen in Form von Tilgungsleistungen in das sogenannte Riester-Darlehen erbringen oder die Riester-Zulagen in einen Sparvertrag investieren.

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