Redaktions-Tipp
 

Kredit von der Oma, Baugeld vom Onkel

Darlehen von Verwandten kann solide Baufinanzierung sichern

Die Zinsen sind niedrig, der Zeitpunkt für den Kauf des Eigenheims günstig. Dennoch muss die Finanzierung solide sein und damit tun sich viele schwer. Gerade jungen Familien mit durchschnittlichem Einkommen fehlt es oft am erforderlichen Eigenkapital. Und auch, wer das Geld hat, kann möglicherweise die monatlichen Belastungen aus dem Darlehen nicht stemmen. Was also tun? Ein Darlehen von Verwandten kann Finanzierungslücken schließen.

Familie: Baugeld von der VerwandtschaftBild größer anzeigen
Mit einem Kredit von der Oma oder Baugeld vom Onkel kann ein Finanzierungsloch gefüllt werden Foto: aktion pro eigenheim

Was können Baufamilien tun, wenn trotz Förderung und Eigenleistung beim Hausbau ("Muskelhypothek") am Ende trotz aller Anstrengungen noch ein paar tausend Euro für die Finanzierung der eigenen vier Wände fehlen? Damit der Traum vom Eigenheim an dieser Stelle nicht schon ausgeträumt ist, gilt es, kreativ nach weiteren Geldquellen zu suchen. Mit einem Kredit von der Oma oder Baugeld vom Onkel kann das Finanzierungsloch gefüllt werden - um die Eigenkapitalquote zu erreichen oder um sie zu erhöhen, was die Kosten für die Finanzierung drückt. Rund 25 Prozent aller jungen Bauherren setzen auf diese freundschaftlich-familiäre Finanzierung.

Bei Darlehen von Verwandten über steuerliche Folgen informieren
Die Konditionen für ein Darlehen innerhalb der Familie sind normalerweise sehr günstig. Es wird meistens zu sehr niedrigen Zinsen oder sogar zinslos gewährt. Nebenkosten wie die Bearbeitungsgebühren bei der Bank gibt es keine. Mitunter müssen beim Familiendarlehen aber steuerliche Aspekte beachtet werden. Wenn die Verwandten es mit der Rückzahlung des Kredits nicht ganz so genau nehmen oder sogar ganz darauf verzichten, kann das Finanzamt das als eine Schenkung ansehen, auf die unter Umständen Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällig wird. Allerdings kommt dies nur bei größeren Summen in Betracht, da für die Vermögensübertragung innerhalb der Familie relativ hohe Freibeträge gelten. Diese liegen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel und 20.000 Euro für Neffen und Nichten. Für den Darlehensgeber gilt es zu beachten, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen - dazu gehören auch Zinserträge aus einem vergebenen Darlehen - versteuert werden müssen, wenn sie den Sparerfreibetrag übersteigen. Dieser liegt derzeit bei 801 beziehungsweise 1.602 Euro für Ledige und Ehegatten. Für Darlehensgeber wie Darlehensnehmer ist es daher in jedem Fall ratsam, sich über mögliche steuerliche Folgen genau zu informieren.

Darlehensvertrag schriftlich fixieren
Ein weiterer großer Vorteil des Verwandtendarlehens ist, dass es nicht im Grundbuch eingetragen werden muss und somit auch keine Sicherheiten zu erbringen sind. Außerdem fallen keine Bearbeitungsgebühren, Schätz- und andere Nebenkosten beim Notar an. Wird das Darlehen doch im Grundbuch eingetragen, kann dies nachrangig erfolgen, mit einem geringeren Anspruch an die dingliche Absicherung. Banken verlangen zur Absicherung eines Darlehens dagegen eine Grundschuld ersten Ranges. Falls eine nachrangige Eintragung überhaupt möglich ist, lässt sich der Kreditgeber das höhere Risiko durch höhere Zinsen bezahlen. Meistens werden außerdem zusätzliche Sicherheiten verlangt. Da es auch unter Familienangehörigen zum Streit um das liebe Geld kommen kann, empfiehlt sich - vor allem bei größeren Beträgen - das Aufsetzen eines schriftlichen Darlehensvertrages. Dieser sollte, wie ein richtiger Bankvertrag, alle Modalitäten regeln und Angaben zu Darlehensgeber und -nehmer, zur Kreditsumme, zu Tilgungs- und Zinssatz, Ratenhöhe und Laufzeit, zur Anzahl der Raten pro Jahr sowie gegebenenfalls zur Art der Kreditsicherheiten enthalten.

Auch Übernahme eines Bausparvertrags kann gute Option sein
Falls niemand in der Verwandtschaft ein Darlehen vergeben kann, ist die Übernahme eines Bausparvertrags eine Option. Das geht zum Beispiel dann sehr gut, wenn Eltern oder Geschwister ihre ursprünglichen Pläne geändert haben und ihren Bausparvertrag nicht mehr selbst zur Baufinanzierung einsetzen wollen. Die Bausparkassen sind bei Vertragsübernahme innerhalb der Verwandtschaft in der Regel meist großzügig. Der übernommene Bausparvertrag kann zu Ende geführt und das zinsfeste Darlehen für die Finanzierung einer eigenen Immobilie genutzt werden. Am günstigsten ist es, wenn der Bausparvertrag bereits zuteilungsreif oder kurz davor ist.

 
 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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