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Bauunterlagen: Diese Baupläne und Berechnungen brauchen Bauherren

Alle Unterlagen und Dokumente von Baufirma aushändigen lassen

Wer ein Haus baut, braucht dazu Pläne, Berechnungen, Genehmigungen und zahlreiche Nachweise. Diese Dokumentation gehört zu jedem Haus. Mit den Bauunterlagen können Bauherren gegenüber den Behörden belegen, dass beim Hausbau alle Gesetze und Auflagen erfüllt wurden. Auch spätere Reparaturen und Modernisierungen lassen sich so leichter planen. Das Bauvertragsrecht schreibt vor, welche Unterlagen dem Bauherrn übergeben werden müssen.

Neubau: Bauherr mit BauplänenBild größer anzeigen
Wer ein Haus baut, braucht dazu Baupläne, Berechnungen, Genehmigungen und zahlreiche Nachweise. Diese Bauunterlagen sollten sich Bauherren unbedingt aushändigen lassenFoto: Verband Privater Bauherren

In der Vergangenheit war es oft so, dass einige Schlüsselfertiganbieter den Hauskäufern die Bauunterlagen gar nicht oder nur teilweise ausgehändigt haben. Wichtige Belege wie die Energieberechnungen fehlten oft ganz. Genauso wichtig wie die Übergabe der Bauunterlagen nach der Abnahme ist die Herausgabe derselben vor Vertragsabschluss. Wer weder die Pläne zu seinem neuen Haus kennt, noch die Energieberechnungen zu Gesicht bekommt, der kann auch nicht prüfen lassen, ob beim geplanten Bau alles mit rechten Dingen zugeht.

Deshalb raten Experten: Solange Hauskäufer und Bauherren die Bauunterlagen nicht in den Händen halten, um sie nachrechnen und prüfen zu lassen, sollten sie auf keinen Fall den Bauvertrag unterzeichnen!

Bauunterlagen vor Vertragsabschluss von Sachverständigen prüfen lassen
Erst, wenn alle Bauunterlagen vorliegen, kann ein unabhängiger Sachverständiger sie bewerten und dem angehenden Hauskäufer raten, ob er den Kaufvertrag so akzeptieren kann, vielleicht nachverhandeln sollte oder lieber ganz auf den Hauskauf bei diesem Anbieter verzichtet. Ist der Bauvertrag erst einmal unterschrieben, sind Nachbesserungen praktisch nicht mehr möglich.

Bauvertragsrecht: Diese Unterlagen müssen Bauherren erhalten
Das Bauvertragsrecht regelt verbindlich, welche Unterlagen sowohl vor Vertragsabschluss als auch nach Baufertigstellung an die Bauherren übergeben werden müssen. Herausgegeben werden müssen alle Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise. Das sind:

  • Sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen
  • Nachweise zum Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
  • Unterlagen, die die KfW für die Förderung verlangt
  • sowie Nachweise über Planung und Bauausführung für andere Fördergeber.

Alle anderen Pläne und Unterlagen müssen Baufirmen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und deren Übergabe in den Vertrag aufnehmen.

Diese Dokumente sollten sich Bauherren vor Vertragsabschluss geben und prüfen lassen:

  • Baugenehmigung oder Baufreistellungsunterlagen, je nach Landesrecht und örtlichen Bedingungen
  • statische Berechnungen und Positionspläne
  • Wärmeschutznachweis und Wärmebedarfsausweis, gegebenenfalls auch energetische Sondernachweise für die Förderung
  • Schallschutznachweise bei Doppel- und Reihenhaus sowie Eigentumswohnung
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Bauausführungspläne
  • Planungsunterlagen zu eventuellen Sonderbauweisen wie Weiße Wanne, Feuchteschutzberechnungen im Holzhausbau und Fußbodenheizungen

Diese Unterlagen sollten Bauherren und Hauskäufer nach der Bauabnahme in ihrer Dokumentation haben:

  • Prüfberichte zur Statik und zu anderen bautechnischen Nachweisen, soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
  • Abnahmebericht des Prüfingenieurs, soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
  • alle Installationspläne (Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung, Leitungen, Anschlüsse etc.)
  • Bescheinigung über die fachgerechte mangelfreie Ausführung der Bauleistung (Gewährsbescheinigung), soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
  • Qualitätsnachweise für Baumaterialien wie Lieferscheine, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Zulassungen, zum Beispiel für das Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), Öfen, Lüftungsanlage etc.
  • bauaufsichtlicher Gebrauchsabnahmeschein, soweit nach Landesrecht vorgeschrieben
  • Schornsteinfegerabnahmeschein
  • Bedienungsanleitungen und Garantieurkunden für alle haustechnischen Geräte
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Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
 
 
 
 

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