Redaktions-Tipp

Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen

Eindeutige Beschreibung von Leistungsumfang und Qualität

Die in Bauverträgen enthaltenen Bau- und Leistungsbeschreibungen sind oft Anlass von Streitigkeiten. Um Auseinandersetzungen und überzogene Kostenpläne zu vermeiden, hat die Initiative "Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" veröffentlicht.

Mindestanforderungen für Bau- und LeistungsbeschreibungenBild größer anzeigen
Möglichst eindeutig soll sie sein, die Bau- und Leistungsbeschreibung für das künftige TraumhausFoto: BMVBS

Schon in einer frühen Phase der Hausplanung treffen Bauherren wichtige Entscheidungen darüber, wie das Haus ihren Nutzungsansprüchen entsprechen soll und wie energieeffizient, barrierefrei und gesund gebaut wird. Damit das fertige Haus all diese Ansprüche auch erfüllt, sollte die Bau- und Leistungsbeschreibung alle wichtigen Punkte und Vereinbarungen enthalten. Doch genau an diesem Punkt müssen Bauherren gut aufpassen und Sorgfalt walten lassen, denn oft ist die Bau- und Leistungsbeschreibung viel zu oberflächlich und bietet großen Interpretationsspielraum.

Die "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" helfen dabei, in der Bau- und Leistungsbeschreibung den Umfang der Leistungen, Planung und Bauausführung, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie den technischen Ausstattungsgrad eindeutig zu beschreiben. Verwendet werden können sie für alle Arten von Ein- und Zweifamilienhäusern - unabhängig von der Bauweise und Ausbaustufe (mit und ohne Keller, schlüsselfertig oder Ausbauhaus). Ebenso wird damit der Vergleich von Hausangeboten verschiedener Anbieter – egal ob vom Generalunternehmer oder Bauträger - möglich.

Die Broschüre informiert darüber, welche Angaben zu den verschiedenen Punkten (Planung und Bauleitung, allgemeine Angaben zum Bauvorhaben, Herrichten vom Grundstück, Baustelleneinrichtung, Beschreibung der Baukonstruktion, Beschreibung der haustechnischen Anlagen, Außenanlagen, Bauabnahme und technische Nachweise) in der Bau- und Leistungsbeschreibung mindestens enthalten sein müssen. Darüber hinaus sind Tipps enthalten, worauf Bauherren vor dem Hauskauf achten sollten.

Download "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser"

Die "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" werden ergänzt durch die Checkliste für Bau- und Leistungsbeschreibungen.
 

 
 
 
Quelle: BMVBS
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauvertrag-qualitaet/bauleistungsbeschreibung/mindestanforderungen-an-bau-und-leistungsbeschreibungen.php