14.12.2021
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Baden-Württemberg: Photovoltaik beim Neubau wird Pflicht

Klimaschutzgesetz schreibt Solaranlage ab Mai 2022 vor

Schon im Mai 2022 tritt in Baden-Württemberg eine Solardach-Pflicht für Neubauten in Kraft. Dann muss auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Solardach-Pflicht ist Teil der Novelle des Klimaschutzgesetzes, die im Herbst 2021 verabschiedet wurde. Sie gilt für alle Neubauten, für die der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Mai 2022 bei der Baurechtsbehörde bzw. Gemeinde eingeht.

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Solardach-Pflicht in Baden-Württemberg: Künftig sollen Dachflächen von Neubauten für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden

Foto: aktion pro eigenheim

Was genau bedeutet die Solardach-Pflicht in Baden-Württemberg für Neubauten?
Bauherren in Baden-Württemberg sind künftig beim Neubau dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung zu installieren.

Ab wann gilt die Solardach-Pflicht in Baden-Württemberg?

Diese Pflicht gilt, wenn beim Neubau von Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2022 der Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingehen.

Wie sehen die Regelungen zur Solardach-Pflicht genau aus?

Die genauen Regelungen zu den Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen sind noch nicht veröffentlicht. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird zeitnah ergänzt.

Wie lange haben Bauherren Zeit, die Solardach-Pflicht umzusetzen?
Bauherren müssen die Erfüllung der Solardach-Pflicht der zuständigen unteren Baurechtsbehörde durch eine Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister nachweisen. Das muss spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens in Textform geschehen.

Was gilt, wenn ich eine gebrauchte Immobilie kaufe und saniere?
Eine Solardach-Pflicht wurde auch bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes beschlossen. Sie gilt, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird.

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Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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