Wir haben am selben Tag zuerst unsere Wohnung verkauft und anschließend unser neues Haus beim gleichen Notar gekauft. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld? Der Verkauf muss ja vor dem Kauf liegen, wie ist das bei uns?
Nach Rücksprache mit der KfW kommt das Baukindergeld dann leider nicht in Frage. Der Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien am selben Tag ist nicht förderfähig. Der Verkauf einer Immobilie muss mindestens einen Tag vor dem Kauf der mit Baukindergeld zu fördernden Immobilie durchgeführt werden. Es gilt das Datum bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.