Mein Mann bekommt das Flurstück seiner Eltern überschrieben, wir möchten darauf anstelle der alte Scheune unser Wohnhaus bauen. Können wir Baukindergeld beantragen, da es ein Neubau wird?
Ja, auch der Neubau auf einem überschriebenem Grundstück kann mit dem Baukindergeld gefördert werden. Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Zuschuss finden Sie in unseren FAQ zum Baukindergeld.
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