Welcher Termin wird denn maßgeblich sein für das Baukindergeld?
Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet
Frage von Steffi P. am 08.05.2018 Was wird denn maßgeblich sein für die Rückwirkung zum 1.1.18 in punkto Baukindergeld: der bewilligte Bauantrag, der Baubeginn oder der Werksvertrag?
Antwort von aktion pro eigenheim
Die maßgeblichen Termine für das Baukindergeld werden Baugenehmigung (Neubau) und Kaufvertrag (Immobilienkauf) sein. Dafür gilt der Stichtag 1. Januar 2018.
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