Expertenrat

Haben wir den Stichtag für das Baukindergeld verpasst?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Ralf B. am 24.05.2018 

Wir haben am 27.12.2017 unseren Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie unterschrieben. Im März 2018 fand die endgültige Eintragung ins Grundbuch statt. Hat unsere Familie mit 3 Kindern bei einem Bruttoeinkommen unter 75.000 Anspruch auf das Baukindergeld oder haben wir den Stichtag schlicht und ergreifend um 4 Tage verpasst?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was Sie schreiben, haben Sie den Stichtag für das Baukindergeld wohl leider tatsächlich nur ganz knapp verpasst. Bisher ist bekannt, dass das Baukindergeld für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in Deutschland gelten wird, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt wurden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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