Expertenrat

Werden Pool und Terrassen im hinteren Teil eines Grundstücks zur Bebauungsfläche dazugerechnet?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Beatrice K. am 06.05.2018 

Wir möchten unser Familiengrundstück entwickeln (Neubau/ETW) und planen im hinteren Teil des Grundstücks ein Sauna-Areal mit Außenpool. Wird der Pool als versiegelte Fläche voll zur möglichen Baufläche angerechnet? Wir planen großzügige Terrassen - wenn diese z.B.  über Holzkonstruktion gestaltet werden und nicht direkt ebenerdig sind, wie wird dann die Fläche zur Bebauungsfläche angerechnet?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Streng genommen sieht die Baunutzungsverordung (BauNVO) die Terrasse als einen Bestandteil der Hauptnutzung und rechnet sie damit auf die zulässige überbaubare Grundstücksfläche an. Je nach Bauamt wird diese Regelung allerdings unterschiedlich ausgelegt, ebenso spielen Abstandsregelungen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan eine Rolle. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt halten, um Ihre Pläne und mögliche Einschränkungen zu besprechen. Nur so erhalten Sie Planungssicherheit.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung