Expertenrat

Unser Notartermin war 2017, Besitzübergang 2018. Haben wir nun Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Philipp H. am 19.03.2019 

Wir waren im November 2017 beim Notar. Dort wurde vereinbart, dass der Besitzübergang (sprich der Kauf) am 15.01.2018 erfolgt. Haben wir nun Anspruch auf Baukindergeld oder nicht? Wäre sehr schade, weil wir zwei Kinder haben und die Summe nicht unerheblich ist. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider nein. Die KfW-Förderbedingungen sind da ganz klar: Für das Baukindergeld zählt das Datum des Notartermins, das ist der entscheidende Stichtag für die Förderung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung