Expertenrat

Was können wir tun, wenn die für Sonderwünsche / Ausbau im Kaufvertrag genannte Architektin nicht mit uns zusammenarbeiten kann?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marianna H. am 04.06.2018 

Es wäre mir eine große Hilfe, wenn Sie mir mitteilen könnten: An wen kann sich der Erwerber eines Neubaus in Stuttgart wenden, wenn die vom Bauherrn beauftragte und als Anlaufstelle für Sonderwünsche / Ausbau im Kaufvertrag genannte Architektin mit dem Erwerber nicht zusammenarbeiten kann? Was ist der Rechtsweg für den Erwerber?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das klingt nach einer schwierigen Situation. Vielleicht könnte zunächst eine unabhängige Beratung für etwas Klärung sorgen. Oft hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale einen Ansprechpartner für Bauen & Wohnen, eine weitere Anlaufstelle könnten Bauherrenverbände wie zum Beipiel der Verband privater Bauherren (VPB) sein. Lässt sich dadurch keine Lösung herbeiführen, ist vermutlich der Gang zu einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt hilfreich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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