Expertenrat

Mein Mann hat mit einem Bekannten ein Mietshaus erworben. Erhalten wir trotzdem Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lara E. am 14.08.2018 

Mein Mann hat gemeinsam mit einem Bekannten ein Mietshaus 2016 erworben. Das Mietshaus gehört beiden über eine GbR zu je 50%. Eingetragen im Grundbuch sind beide. Es ist eine reine Geldanlage. Wir haben in dem Haus nie gelebt. Die Immobilie ist vermietet. Wir waren zum Kaufdatum bereits verheiratet, haben aber bisher kein selbst genutztes Eigenheim. Erhalten wir trotzdem Baukindergeld mit unseren 3 Kindern?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da vermutlich Ihr ältestes Kind schon geboren war, als Ihr Mann das Haus erworben hat, könnte es sein, dass Sie das Baukindergeld nicht erhalten. Genau wissen wir es aber noch nicht, welchen Einfluss die GbR auf die Förderung hat, denn die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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