Expertenrat

Bis Ende März 2016 ist Zeit für den Förderantrag bei der KfW für ein Effizienzhaus 70. Gilt diese Frist auch für den Bauantrag?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Helmut B. am 20.11.2015 

Es geht um den Bauantrag - und die Frist für die Einreichung bei Inanspruchnahme von KfW 70. Bis Ende März 2016 ist Zeit für den Förderantrag bei der KfW. Gilt diese Frist auch für den Bauantrag - oder muss dieser bis 31.12.2015 gestellt sein?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, der Bauantrag muss nicht bis Ende 2015 gestellt sein. Das Effizienzhaus 70 entspricht nach der Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab Januar 2016 dem gesetzlichen Mindeststandard bei Neubauten. Es darf also weiterhin gebaut werden. Für eine KfW-Förderung ist der Energiestandard dann aber nicht mehr ehrgeizig genug.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung