Expertenrat

Wir haben 2017 eine Immobilie gekauft, der Grundbucheintrag war 2018. Bekommen wir noch Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Rainer S. am 24.07.2018 

Wir haben den Kaufvertrag erst im 4. Quartal 17 abgeschlossen. Im Februar 18 erfolgte dann der Grundbucheintrag, womit der Kauf erst rechtskräftig wurde. Bekommen wir noch Baukindergeld für 2 Kinder?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was wir bisher wissen, ist das Datum des Kaufvertrags maßgebend für das Baukindergeld (bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung). Der Grundbucheintrag spielt keine Rolle.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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