Wir haben im Juli 2018 einen Neubau erworben, der noch gebaut wird von einem Bauträger. Gilt die Regel des Datums des Kaufvertrages? Oder der Baugenehmigung? Zwecks Förderung des Baukindergeldes? Wir bauen sogesehen nicht selber sonder kriegen einen schlüsselfertigen Neubau.
Bei einem Kauf vom Bauträger gilt für das Baukindergeld das Datum des Kaufvertrags.
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