Expertenrat

Wir kaufen ein vermietetes Haus und können wegen der Kündigungsfrist erst später einziehen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Selina H. am 02.11.2018 

Wir werden Ende November 2018 ein Haus kaufen. Das Haus ist im Moment noch voll vermietet und wir müssten auf Eigenutzung die Mieter kündigen. Diese haben eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Danach werden wir dort einziehen (Oktober 2019). Haben wir dann noch Anspruch auf das Baukindergeld? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, Sie können auch dann noch Baukindergeld erhalten, denn Sie erwerben das Haus ja zur eigenen Nutzung. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie dann allerdings erst nach Ihrem Einzug stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-kauf-vermietetes-haus-kuendigung-eigenbedarf-einzug-nach-kuendigungsfrist-baukindergeld1541160481.php