Expertenrat

Wir haben unser erstes Haus im Oktober 2017 notariell gekauft. Steht uns das Baukindergeld zu?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jannik W. am 14.09.2018 

Wir haben unser erstes Haus im Oktober 2017 notariell gekauft, die Umschreibung war im Januar 2018. Unsere Tochter ist im August 2017 geboren. Steht uns die Förderung zu, vielleicht auch nur 9 Jahre statt der eigentlichen 10?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider können Sie keinen Antrag auf das Baukindergeld stellen. Die Förderung gilt für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018, so dass Sie mit Ihrem Hauskauf im Oktober 2017 leider keinen Anspruch auf die Förderung haben.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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